Winsen. Bundesgesetz schreibt Vergrößerung der Fläche für Windenergie vor. Massive Ausweitung im Kreis Harburg. Was Bewohner nun wissen müssen.

  • Der Landkreis Harburg überarbeitet aktuell sein Windenergiekonzept
  • Der Grund: Überall im Kreis werden in den nächsten Jahren neue Windräder entstehen
  • Doch ihr Bau soll genau überlegt und geplant werden, um eine ungesteuerte Verteilung zu verhindern

Im Landkreis Harburg werden in naher Zukunft deutlich mehr Windräder entstehen als bisher. Grund: Neue Gesetzesvorgaben aus Bund und Land. Doch wo sollen die rotierenden Riesen aufgestellt werden? Mehrere Gemeinden müssen sich auf deutliche Veränderungen in der Landschaft einstellen.

Nach geänderten Gesetzesvorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen müssen deutlich mehr Flächen als bisher für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Windräder im Landkreis Harburg: Es werden deutlich mehr – nur wo, ist die Frage

Entscheidungen, wo und vor allem wie viele Anlagen möglich und zulässig sein werden, sind aktuell noch nicht gefallen – die politischen Beratungen dazu haben jedoch begonnen. Im Landkreis Harburg werben aktuell bereits verschiedene Projektplaner von Windenergievorhaben für ihre Projekte. So werden Infoveranstaltungen abgehalten, Pressemitteilungen verschickt oder kommunale Gremien informiert. Neben der Information geht es auch darum, mögliche Flächen für Projekte zu reservieren.

Der Landkreis weist darauf hin, dass der Eindruck, eine Umsetzung von Windkraftanlagen auf diesen Flächen sei bereits beschlossen, nicht zutreffend ist. Ebenso wenig kann derzeit eine seriöse Aussage getroffen werden, auf welchen Flächen wie viele Anlagen errichtet werden. Fest steht aber auch: Der Landkreis Harburg muss zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Aufgrund der Gesetzesänderungen muss der Landkreis Harburg bis Ende 2027 insgesamt 3051 Hektar und bis Ende 2032 insgesamt 3949 Hektar für Windenergie zur Verfügung stellen.

Fläche für Windenergie im Landkreis Harburg soll fast sechsmal so groß werden

Bisher sind im Raumordnungsprogramm 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Deshalb wird das Windenergiekonzept aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 derzeit überarbeitet. Ziel ist es, die grundsätzlich überall zulässige Windenergienutzung auf die Flächen zu begrenzen, die dafür am besten geeignet sind, und so gleichzeitig besonders sensible Bereiche zu schützen.

Um Potenzialflächen zu ermitteln, wurden in einem ersten Schritt Abstandskriterien ermittelt. Sie spiegeln sowohl rechtliche Mindestanforderungen, gesetzliche Ausschlussgründe als auch darüber hinausgehende planerische Überlegungen wider. Die Kriterienliste des Landkreises ist dem Grunde nach nicht neu. Da aber deutlich mehr Flächen ausgewiesen werden müssen, orientieren sich die Kriterien nun stärker an den gesetzlichen Mindeststandards.

Theoretisch kommen 6200 Hektar Fläche in Frage: In diesen Gemeinden liegen sie

Ausgeschlossen werden jene Flächen, die von vornherein nicht für die Windkraftnutzung in Frage kommen. Dazu gehören Naturschutzgebiete und Hubschraubertiefflugstrecken, zudem werden pauschale Siedlungsabstände berücksichtigt. Ein Kriterienset für diesen ersten Planungsschritt wurde den Samt- und Einheitskommunen sowie der Kreispolitik bereits vorgestellt. Hinweise und Anregungen wurden nach Möglichkeit berücksichtigt, weitere Änderungen beispielsweise durch Gesetzesänderungen sind aber möglich, wie der Landkreis mitteilt.

Bei Anwendung dieser Kriterien kommen theoretisch rund 6200 Hektar im Landkreis Harburg als Windenergieflächen in Frage. Die größten Potenzialflächen mit jeweils knapp einem Drittel liegen in den Samtgemeinden Salzhausen und Tostedt. Größere Potenzialflächen finden sich zudem in den Samtgemeinden Hanstedt und Hollenstedt sowie der Stadt Winsen, weitere relevante Gebiete haben die Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Seevetal sowie die Samtgemeinde Elbmarsch.

Flächenangebot in Buchholz, der Gemeinde Stelle sowie in Jesteburg sehr gering

Demgegenüber ist das Angebot in der Stadt Buchholz, der Gemeinde Stelle sowie der Samtgemeinde Jesteburg sehr gering. Welche Flächen als Vorranggebiete aber letztlich in Frage kommen, könne aufgrund der bisher zugrunde gelegten pauschalen Ausschlusskriterien noch nicht gesagt werden.

In einem zweiten Schritt soll nun aufwendig geprüft werden, welche Auswirkungen eine Ausweisung für Mensch und Natur hätte. Dabei werden die Einzelaspekte für jede Potenzialfläche gesammelt, bewertet und gegeneinander abgewogen werden. So sollen am Ende die insgesamt besten Flächen des Landkreises ausgewählt werden.

Windkraft in Niedersachsen: 2,2 Prozent der Landesfläche sollen zur Verfügung gestellt werden

Windkraftanlagen gelten gesetzlich prinzipiell als privilegierte Vorhaben, die genehmigt werden müssen, wenn alle Voraussetzungen unter anderem nach dem Bau-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht erfüllt werden. Bisher konnte der Landkreis diese Zulässigkeit dort ausschließen, wo man Windkraft für ungeeignet hielt.

Diese Möglichkeit hat der Landkreis über sein Regionales Raumordnungsprogramm genutzt. Eine konkrete Mindestvorgabe, wie viele Flächen für Windkraft bereitgestellt werden müssen, gab es in der Vergangenheit nicht. Im Zuge der Energie- und Klimakrise hat der Bund die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen neu geregelt.

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Das Windflächenbedarfsgesetz hat das Ziel,dass bundesweit zwei Prozent des Bundesgebietes für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, für Niedersachsen sind es 2,2 Prozent der Landesfläche. Die Flächenanteile je Landkreis können davon abweichen und werden vom Land verbindlich festgelegt.