Burweg. Für mehr Umweltschutz: Abfallberatung im Landkreis Stade will Einwegmüll vermeiden – und hat eine eigene Strategie.

Es geht um Nachhaltigkeit und Umweltschutz – in der neuen Aufklärungskampagne des Landkreises Stade für Mehrwegverpackungen. Dafür hat der Kreis prominente Unterstützung gefunden. Entertainerin Lilo Wanders wird der Aktion ein Gesicht geben.

Anlass für die Kampagne ist eine Novellierung des Verpackungsgesetzes. Darin ist geregelt, dass seit Jahresbeginn im To-Go-Bereich Mehrwegalternativen für Einwegverpackungen aus Kunststoff angeboten werden müssen. Bei den Einweggetränkebechern (und ihren Deckeln) muss unabhängig vom Material eine Mehrwegalternative angeboten werden.

Nachhaltiger leben: Abfallberatung im Landkreis Stade mit eigener Kampagne

Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte oder andere Lebensmittelgeschäfte, sind verpflichtet, in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln auf Mehrwegalternativen hinzuweisen.

Die Abfallberatung des Landkreises Stade möchte gemeinsam mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) die Gastronomen und andere Anbieter durch einheitliche Plakate, Aufsteller und Aufkleber unterstützen. Als Gesicht für diese Kampagne konnte mit der Travestie-Entertainerin Lilo Wanders eine lokale Persönlichkeit gewonnen werden. Eine Informationsveranstaltung im Kreishaus für alle interessierten Gastronomen, die von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sind, ist in Planung. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Das erste Plakat hängt: im Frischemarkt „Tante Hilda“ in Burweg

Ein zentrales Ziel der Kampagne ist es, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Mehrweg zu sensibilisieren. Mehrweg bedeutet weniger Abfall und schützt somit Klima und Umwelt. Die Abfallberatung richtet deshalb einen klaren Appell an die Bürgerinnen und Bürger: „Wenn to go, dann bitte ganz gezielt nach Mehrwegalternativen fragen.“ Plakate mit dem Slogan „Mach’s wie Lilo Wanders – verpack’s ein bisschen anders“ werden in Geschäften und auf Plakatwänden platziert.

Wer Essen zum Mitnehmen anbietet, muss seit Jahresbeginn auch Mehrwegbehälter anbieten. Kleine Gastronomien müssen mitgebrachte Behälter befüllen.
Wer Essen zum Mitnehmen anbietet, muss seit Jahresbeginn auch Mehrwegbehälter anbieten. Kleine Gastronomien müssen mitgebrachte Behälter befüllen. © dpa-tmn | Hauke-Christian Dittrich

Landrat Kai Seefried hat zusammen mit Lilo Wanders ein erstes Plakat im Frischemarkt „Tante Hilda“ in Burweg angebracht. Für die Betreiber Monja und Göran Gallandt war es schon vor der Einführung der Mehrwegangebotspflicht selbstverständlich, dass auf Wunsch die mitgebrachten Behälter der Kundschaft befüllt werden. Da für Lilo Wanders Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle spielen und sie im Frischemarkt schon seit langer Zeit regelmäßig Kundin ist, ist für sie die Nutzung von Mehrwegangeboten selbstverständlich.

Plakate, Aufsteller und Aufkleber der Kampagne gibt es kostenlos

Die Informationsmaterialien (Plakate, Aufsteller und Aufkleber) können von den betroffenen Gastronomiebetrieben ab sofort bei der Abfallberatung des Landkreises Stade unter der Rufnummer 04141/12 80 16 oder per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@landkreis-stade.de angefordert werden.

Weitere Informationen zur Mehrwegangebotspflicht und den von der Abfallberatung kostenlos zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien finden Gastronomen und interessierte Bürgerinnen und Bürger auch im Internet: abfall.landkreis-stade.de/service/mehrwegkampagne.

Obwohl die Abfallvermeidung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oberste Priorität hat, fallen in Deutschland jedes Jahr mehr als 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an – 770 Tonnen alleine täglich durch Takeaway-Einwegverpackungen. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung in mehreren Schritten entgegenwirken: Seit 2022 besteht eine Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen.

Seit 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Ab 2025 müssen PET-Flaschen aus mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik bestehen, ab 2030 aus mindestens 30 Prozent. Teller und Besteck aus Kunststoff sowie To-Go-Einwegverpackungen aus Styropor sind bereits seit 2021 verboten.