Landkreis Harburg. Tierrechtsorganisation Peta setzt 1000 Euro für Hinweise aus. Unbekannter hatte vier Taten im Kreis Harburg begangen.

Tierquäler gesucht: Nachdem ein Unbekannter im Landkreis Harburg offenbar mehrfach Pferde attackierte (wir berichteten), hat die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung für Hinweise auf den Täter ausgesetzt. Eins der Tiere angegriffenen starb, drei weitere wurden verletzt. Die erste Tat ereignete sich am 18. Juli in Toppenstedt, wobei eine Stute mit schweren Kopfverletzungen tot aufgefunden wurde.

Am 10. August verletzte der mutmaßliche Pferderipper ein weiteres Pferd auf derselben Weide am Kopf. Am 27. Juli wurde eine Stute in Seevetal am Auge verletzt. Nur wenige Stunden später versetzte vermutlich derselbe Unbekannte einer Stute in Pattensen eine Stichverletzung in die Brust. Die Polizei schließt aufgrund der zeitlichen und örtlichen Nähe nicht aus, dass die Taten in Zusammenhang stehen und bittet um Mithilfe.

„Stuten müssen unvorstellbare Schmerzen erlitten haben“

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711/860 59 10 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym. „Es ist erschreckend, wie häufig Pferde von Menschen auf grausame Art verletzt oder getötet werden.

Die Stuten müssen unvorstellbare Schmerzen erlitten haben“, so Monic Moll, Fachreferentin bei Peta. „Wir fordern ein behördliches Register, in dem Anschläge auf Pferde und bereits überführte Tierquäler erfasst werden. Behörden könnten effektiver auch überregional zusammenarbeiten. Menschen, die Pferde halten, würden zudem über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt, um die Tiere besser vor Angriffen schützen zu können.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.