Landkreis Harburg. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, vor Misshandlung und Gewalt geschützt zu werden. Wenn es notwendig ist, dass staatliche Institutionen eingreifen, um eine Gefährdung abzuwenden, ist es wichtig, Rahmenbedingungen vorzufinden, die die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen so effektiv und effizient wir möglich machen. Zu diesem Ziel haben der Landkreis Harburg und die Polizeiinspektion Harburg jetzt eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben.
„Unser Jugendamt und die Polizeiinspektion Harburg arbeiten bereits seit Jahren gut und vertrauensvoll zusammen“, erklärt Landrat Rainer Rempe. „Mit der jetzigen Vereinbarung sollen die Rahmenbedingungen dieser Zusammenarbeit ausdrücklich festgeschrieben werden“, so Rempe weiter.
Ziel ist auch die Verhinderung weiteren Gewalthandlungen
Thomas Meyn, Leiter der Polizeiinspektion, ergänzt: „Es ist für beide Seiten sehr wichtig, die jeweiligen Aufgaben und Arbeitsweisen zu kennen und auch zu wissen, wo möglicherweise Grenzen bestehen. Im Mittelpunkt steht dabei ganz klar das Wohl der Kinder und Jugendlichen.“ Die Kooperationsvereinbarung hat das Ziel, eine dauerhafte, strukturierte und professionelle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt sicherzustellen. Beiden Seiten ist dabei bewusst, dass ihre gesetzlichen Aufträge verschieden sind. Gemeinsame Schnittstelle ist ganz klar der Auftrag zur Gefahrenabwehr für Opfer und den sie umgebenden Personenkreis.
So steht auf der einen Seite der größtmögliche Schutz für gefährdete Kinder und Jugendlichen, auf der anderen Seite die Strafverfolgung und die damit verbundene Verhinderung weiterer Gewalt- oder Missbrauchshandlungen.
Größtmöglicher Schutz einerseits, Strafverfolgung andererseits
Grundlage für eine gelingende Kooperation ist unter anderem ein direkter Draht zwischen Jugendamt und Polizei. „Für uns ist ein wesentlicher Punkt, dass es auf beiden Seiten feste Ansprechpersonen als Kooperationsbeauftragte gibt und wir klare Kommunikationsstrukturen schaffen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Arbeitsgrundlagen, Abläufe und Kompetenzen der jeweils anderen Seite zu kennen“, erklärt Katrin Richter-Fuss, Leiterin des Jugendamtes.
Als konkrete Maßnahme ist unter anderem ein regelmäßiges Arbeits- und Netzwerktreffen geplant. „Wir wollen damit die fallübergreifende Zusammenarbeit verfestigen, über die jeweiligen Aufgabenstellungen und Strukturen informieren, die Arbeits- und Sichtweisen besser kennenlernen und konkrete Absprachen treffen“, erläutert Richter-Fuss. Ebenfalls geplant sind gemeinsame Fortbildungen.
Auch Opferschutzmaßnahmen sollen koordiniert werden
Die Netzwerktreffen werden sowohl in einem festen Turnus als auch kurzfristig stattfinden, wenn akute Sachverhalte es erfordern. Auch ganz praktische Abläufe wie die Gewährleistung sicherer Meldeketten sind in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Koordiniert werden sollen außerdem Opferschutzmaßnahmen, um ein möglichst kindgerechtes Strafverfahren zu gewährleisten.
„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der Polizei diese wichtigen Eckpunkte nun auch schriftlich fixiert haben und unsere Zusammenarbeit damit noch weiter verstärken“, so Landrat Rainer Rempe. Thomas Meyn kann dem nur zustimmen. „Zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen rücken Jugendamt und Polizei noch enger zusammen“, so Meyn.
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