Hannover/Bremen/Hamburg. Nach Schleswig-Holstein werden nun auch Niedersachsen und Bremen die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben: Nachdem Niedersachsen am Donnerstagvormittag angekündigt hatte, die zu Ende Januar auslaufende Veordnung nicht verlängern zu wollen, zog Bremen nach und erklärte am Nachmittag, die verpflichtende Isolation ebenfalls ab 1. Februar abzuschaffen.
Corona: Isolationspflicht wird aufgehoben – Maskenpflicht noch nicht
Mit der Ankündigung steuern Niedersachsen und Bremen weiter Richtung Normalität. Ein konkretes Datum für das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gibt es in den Bundesländern hingegen noch nicht: Beide betonten, man wolle einheitlich vorgehen und nannten jeweils auch Hamburg als Partner für eine Absprache. In Schleswig-Holstein muss bereits seit Jahreswechsel im Nahverkehr keine Maske mehr getragen werden.
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Niedersachsens großer Nachbar im Süden, Nordrhein-Westfalen, hatte am Dienstag angekündigt, die Maskenpflicht keinesfalls vor dem 31. Januar, wenn die jetzt geltende Corona-Verordnung ausläuft, aufheben zu wollen. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kündigten in dieser Woche an, die Maskenpflicht aufheben zu wollen. In Sachsen ist es am 16. Januar soweit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen einen Tag später. Es sind die ersten nicht von der Union geführten Bundesländer, in denen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben wird.
Corona: Hamburg ändert seine Regeln vorerst nicht
In Hamburg gibt es bisher kein Datum zur Aufhebung der Maßnahmen. Vorerst wird die eigentlich an diesem Wochenende auslaufende Verordnung bis zum 31. Januar verlängert werden. Damit bleibt es mindestens bis Anfang Februar bei Isolations- und Maskenpflicht. Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte am Nachmittag: „Der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig. In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben. Im Übrigen bewerten wir die Lage – auch mit Blick auf die Regelungen der norddeutschen Länder – kontinuierlich neu.“
Eine Erleichterung gibt es aber für medizinisches Personal: Diese können sich künftig nach Ablauf der fünftägigen Isolation auch mit einem Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten – dies war bisher nur mit einem PCR-Test oder einem Schnelltest von einer Teststelle möglich.
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