Schleswig/Hamburg. Seit dem „groben Behandlungsfehler“ in der Notaufnahme ist der Patient pflegebedürftig. Der Fall zog sich über neun Jahre hin.
Schleswig-Holstein
Schleswig/Hamburg. Seit dem „groben Behandlungsfehler“ in der Notaufnahme ist der Patient pflegebedürftig. Der Fall zog sich über neun Jahre hin.
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