Münster.

Im ersten Prozess um den Missbrauchskomplex Münster hat die Staatsanwaltschaft am Montag drei Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Der 53-Jährige aus Norderstedt in Schleswig-Holstein soll laut Anklage im Sommer 2019 einen damals neun Jahre alten Jungen schwer sexuell missbraucht haben. Bei dem Opfer handelt es sich den Ermittlungen zufolge um den Ziehsohn des Hauptbeschuldigten in dem Gesamtkomplex. Die Verteidigung sprach sich für eine angemessene Strafe aus, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Der 53-Jährige hatte gegenüber den Ermittlern die Taten eingeräumt und Hinweise auf weitere Beschuldigte gegeben.

Das Verfahren am Landgericht Münster findet zum Schutz der jungen Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil soll nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag gesprochen werden. Am Rande wurde bekannt, dass sich der angeklagte 53-Jährige mit dem Nebenkläger auf einen zivilrechtlichen Vergleich geeinigt hat. Demnach zahlt der Mann aus Norderstedt nach Angaben eines Gerichtssprechers 10 000 Euro an das Opfer.

Parallel zu diesem ersten Prozess läuft am Landgericht Münster seit dem 12. November ein Verfahren gegen den 27 Jahre alte mutmaßlichen Haupttäter und weitere Angeklagte. Der Mann aus Münster soll den Sohn seiner langjährigen Lebensgefährtin mehrfach anderen Männern für sexualisierte Gewaltverbrechen zur Verfügung gestellt und das Kind auch selbst immer wieder vergewaltigt haben.

Allein die Staatsanwaltschaft Münster hat bislang mehrere Anklagen gegen insgesamt neun Menschen erhoben. In diesen Verfahren wurden acht minderjährige Opfer gezählt. Immer wieder stammten sie aus dem nahen Familienumfeld. Bundesweit ermitteln Staatsanwaltschaften gegen mindestens 20 Beschuldigte.