Kiel. Fenster- und Türensicherungen, Alarmanlagen - Sicherheitstechnik kann Einbrüche verhindern und Täter abschrecken. Schleswig-Holstein setzt sein Förderprogramm dafür fort. Jetzt können Anträge gestellt werden - nun auch von Mietern. Dies stößt auf Widerspruch.

Schleswig-Holsteiner können von Montag an Fördermittel für Investitionen zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen beantragen. Dies kündigte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Donnerstag an. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge müssen über die Investitionsbank gestellt werden. Die Landesregierung hat ihr 2016 gestartetes Einbruchsschutzprogramm in diesem Jahr nicht nur fortgesetzt, sondern auch für Mieter geöffnet. Zuvor wurden nur Eigentümer gefördert, die in der betreffenden Immobile wohnen.

"Prävention ist der beste Einbruchsschutz", erklärte Sütterlin-Waack. Das Programm greift jetzt ab Investitionen von 500 Euro. Seit 2016 wurden fast 4500 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt. Im vergangenen Jahr wurden 927 Anträge bewilligt.

Der Rückgang der Einbruchszahlen seit 2017 hatte sich laut Innenministerium auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. 2019 sei die Zahl der Fälle um 8,5 Prozent auf insgesamt 4476 gesunken. Fast jeder zweite Einbruchsversuch sei gescheitert. "Neben der hervorragenden Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten leistet die stetige Verbesserung des Einbruchschutzes einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg", kommentierte die Ministerin. Je sicherer die Wohnungen seien, desto stärker würden die Täter abgeschreckt.

Über das Landesprogramm werden Zuschüsse gestaffelt in Höhe von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1550 Euro pro Wohnobjekt gewährt. Das Ganze kann auch mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombiniert werden.

Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßte die Fortsetzung des Programms. "Allerdings ist es eine Fehlentscheidung, auch Mieter zu fördern", sagte der Vorstandsvorsitzende Alexander Blažek. Dies schaffe unnötig Probleme. Der Einbau einer einbruchshemmenden Tür beispielsweise bedeute eine bauliche Veränderung, die eine Zustimmung des Vermieters erfordere.

Bei einer Eigentumswohnung müsse unter Umständen die gesamte Eigentümergemeinschaft zustimmen, erläuterte Blažek. Das bedeute erheblichen Aufwand. Ende das Mietverhältnis, sei der Vermieter nicht verpflichtet, die Tür zu übernehmen und dem Mieter einen Abstand für dessen Investition zu zahlen. Der Vermieter könnte sogar den Rückbau verlangen. "Dann wäre die Förderung des Landes für die Katz." Aus Sicht von Haus & Grund wäre es sinnvoller, Vermieter in die Förderung aufzunehmen. Von einer sichereren Wohnung würden auch die Mieter profitieren.