Hannover. Unrechtmäßige Zahlungen, Untreue, Günstlingswirtschaft lauteten die Vorwürfe: Landgericht hat Urteil in der Affäre gefällt.

Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok ist vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen worden. Damit folgte die Strafkammer des Landgerichts Hannover dem Antrag der Verteidigung. (Az.: 70 KLs 12/19)

Im Prozess zur sogenannten Rathausaffäre um unzulässige Zulagen waren neben dem SPD-Politiker zwei ehemalige Spitzenbeamte der niedersächsischen Landeshauptstadt angeklagt. Der frühere Büroleiter des Oberbürgermeisters, Frank Herbert, erhielt eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen, weil er den damaligen Oberbürgermeister nicht über rechtliche Bedenken hinsichtlich seiner Zulage informiert habe. Der ehemalige Personaldezernent Harald Härke wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe wegen schwerer Untreue verurteilt.

Schostock war nach Anklage zurückgetreten

Schostok (55) war nach der Anklageerhebung von seinem Amt zurückgetreten und hatte sich in den Ruhestand versetzen lassen. Zu seinem Nachfolger wurde der Grünen-Politiker Belit Onay gewählt. Damit steht nach mehr als 70 Jahren erstmals kein SPD-Politiker an der Spitze der niedersächsischen Landeshauptstadt.

Der ehemalige Bürochef Herbert hatte zwischen April 2015 und Mai 2018 unzulässige Zulagen erhalten. Wegen dieser Zahlungen war der Stadt ein Schaden von rund 49 500 Euro entstanden. Ex-Personaldezernent Härke soll dem Bürochef auf dessen Drängen nach einer Besserbezahlung die Zulage von monatlich rund 1300 Euro gewährt haben, obwohl er wusste, dass dies beamtenrechtlich nicht zulässig ist. Härke hatte im Prozess Fehler eingeräumt.

Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafe gefordert

Schostoks Verteidiger argumentierte in seinem Plädoyer von Mitte April, sein Mandant habe erst im Mai 2018 erfahren, dass die Zulage für Herbert unrechtmäßig war. Daraufhin sei die Zahlung gestoppt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am 19. März für Schostok eine achtmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Laut Anklage soll der damalige OB spätestens ab Oktober 2017 von der Unrechtmäßigkeit der Zulage gewusst, diese aber nicht gestoppt haben.

Herberts Verteidiger hatte ebenfalls einen Freispruch beantragt. Für Härke hatte dessen Verteidiger eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als einem Jahr gefordert.