Kiel. Die Juristin soll beschlagnahmte Tiere notveräußert haben, ohne Tierhaltern Gehör einzuräumen. Vier Anklagen und elf Fälle.

Dieser Fall wird Justizgeschichte schreiben: Erstmals muss sich eine schleswig-holsteinische Staatsanwältin vor Gericht verantworten. Der Prozess vor dem Landgericht Kiel wird vermutlich im September beginnen. Es geht um den Verdacht der Rechtsbeugung in zehn Fällen, in einem Fall in Kombination mit dem Verdacht auf Diebstahl. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Die Staatsanwältin soll im Zeitraum zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 bei tierschutzrechtlichen Ermittlungen gegen Verfahrensvorschriften verstoßen haben. Konkret geht es darum, dass sie beschlagnahmte Tiere notveräußert haben soll, ohne den Eigentümern zuvor rechtliches Gehör einzuräumen.