Lüneburg. 25-Jährige hat Tochter mit Kissen erstickt. Im ersten Anlauf wurde sie wegen Mordes verurteilt. Doch nun wird erneut verhandelt.

Im Prozess gegen eine 25-Jährige um den Tod ihrer kleinen Tochter hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Im zweiten Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg plädierte die Anklage am Montag auf eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten. Die Verteidigung ging dagegen von einem minder schweren Fall des Totschlags aus, weil die Frau erhebliche Beeinträchtigungen aufweise. Der Anwalt forderte eine angemessene Strafe, das Gesetz sieht da bis zu zehn Jahre Haft vor.

Die Kammer steht vor einer besonders schweren Entscheidung. Die aus Eritrea stammende Frau hatte im Dezember 2016 ihre damals vier Monate alte Tochter in Soltau erstickt und ihr dann den Kopf abgetrennt. Dafür hatte das Gericht im Januar 2018 lebenslang verhängt. Der Bundesgerichtshof hob jedoch die Entscheidung auf. Das Landgericht hätte die Verteidigung darauf hinweisen müssen, dass es die niedrigen Beweggründe anders als angeklagt begründen wollte. Der BGH bezweifelte aber nicht, dass die Frau ihr Kind getötet hat.