Lübeck. Alles fing damit an, dass eine Studentin die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch bei einer Veranstaltung in Kiel mit einer Torte beworfen hat. Die junge Frau hatte sich an Äußerungen der Politikerin zur Flüchtlingspolitik gestoßen und wollte mit dem Tortenwurf ein Zeichen setzen.
Nun will die Aktivistin wiederum ein Zeichen setzen, indem sie ins Gefängnis geht. Zunächst hatte die 22-Jährige gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 20 Tagessätze zu jeweils 40 Euro Einspruch eingelegt. Dann verurteilte das Amtsgericht Kiel die junge Frau ebenfalls zu einer Geldstrafe, sie sollte 150 Euro zahlen. Nach Ansicht des Gerichts stellte der Tortenwurf auf von Storch eine Beleidigung dar.
Keine Geldstrafe
Es steht dem Verurteilten grundsätzlich frei, wie er die Strafe verbüßt. „Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen“, hatte die Angeklagte bereits nach der Urteilsverkündung betont.
Sie wolle damit "darauf aufmerksam machen, dass Strafe und Knast nicht dabei helfen gesellschaftliche Probleme zu lösen. Ich werde weiterhin mit Torten werfen, wenn sich PolitikerInnen wie Beatrix von Storch so menschenverachtend äußern,“ teilte die Aktivistin jetzt erneut mit.
Kundgebung in Lübeck
Wenn sie am 5. Februar in der JVA Lübeck ihre zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe antritt, ist dort ab 11.30 Uhr auch eine Kundgebung geplant. Es soll einen Tortenwurf-Stand geben, bei welchem mit Rasierschaum-Torten auf Porträts von AfD-Politiker geworfen werden kann, kündigte die linksradikale Gruppe Anarchist-black-cross Flensburg jetzt mit.
Von Storch war aufgrund ihrer Aussagen bereits im Februar in Kassel von zwei als Clowns verkleideten Aktivisten mit einer Torte beworfen worden. Die AfD-Politikerin hatte beispielsweise auf Facebook die Frage bejaht, ob sie den illegalen Grenzübertritt von „Frauen mit Kindern“ notfalls mit Waffengewalt verhindern wolle. Auch hatte sie von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" gesprochen.
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