GroSS Borstel

17-Jährige in Groß Borstel bedroht und unsittlich berührt

Gericht lehnt Haftbefehl gegen 23 Jahre alten Tatverdächtigen ab. Beschwerde eingelegt

GroSS Borstel. Nach dem versuchten Missbrauch einer 17-Jährigen durch einen 23 Jahre alten Tunesier im Hamburger Stadtteil Groß Borstel hat das Gericht einen Haftbefehl gegen den Mann abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Die Tat hatte sich bereits im vergangenen Monat an der Borsteler Chaussee ereignet. Der Mann hatte die Jugendliche angesprochen, sie unsittlich berührt und mit einem Messer bedroht. Dann zwang er die 17-Jährige zu einer Tankstelle, wo er noch etwas zu trinken kaufen wollte. Der 17-Jährigen gelang es unbemerkt, über ihr Handy Hilfe zu alarmieren. Als Bekannte der Jugendlichen auftauchten, flüchtete der 24-Jährige. Polizisten nahmen ihn im Rahmen einer Sofortfahndung fest.

Die Polizei hatte den Mann zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Als später jedoch herauskam, dass der Mann der 17-Jährigen gesagt hatte, dass er sie missbrauchen will, war wegen versuchter sexueller Nötigung und versuchter Nötigung Haftbefehl beantragt worden.

Der zuständige Richter am Amtsgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht. Laut Gerichtssprecher Kai Wantzen war der dringende Tatverdacht einer versuchten schweren Sexualstraftat, der eine Untersuchungshaft rechtfertige, nicht gegeben. „Eine schwere sexuelle Nötigung war nicht vollzogen, weil es nicht zu sexuellen Handlungen gekommen ist“, so der Gerichtssprecher. Auch der Versuch sei nicht gegeben, weil davon auszugehen ist, dass der Täter nach der Einschätzung des Richters nicht unmittelbar davor stand, einen sexuellen Kontakt zu erzwingen.

Weil der 24-Jährige die Frau zwar unsittlich berührt habe, das aber über der Kleidung, sei eher von einer sexuell motivierten Beleidigung und einer Bedrohung auszugehen. Der 24-Jährige ist wieder auf freiem Fuß. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheidet das Landgericht.

( zv )

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