Kiel . Nach 20 Uhr sind künftig an einigen stillen Feiertagen auch Tanzveranstaltungen erlaubt - an Karfreitag sieht es anders aus.
Landtag
Kiel . Nach 20 Uhr sind künftig an einigen stillen Feiertagen auch Tanzveranstaltungen erlaubt - an Karfreitag sieht es anders aus.
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