Bremen. Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend gegen den Willen der Eigentümer leerstehende Immobilien nutzen, um Flüchtlinge unterzubringen.
epd
Bremen. Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend gegen den Willen der Eigentümer leerstehende Immobilien nutzen, um Flüchtlinge unterzubringen.
epd
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen