Tiere werden in Zukunft unabhängig von der Rasse nach Gefährlichkeit eingestuft

Kiel. Der schleswig-holsteinische Landtag will den Schutz vor gefährlichen Hunden verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Fraktionen SPD, Grüne, SSW und FDP formuliert haben. Geplant ist unter anderem ein Hundeführerschein für Hundehalter, deren Tiere auffällig geworden sind, also Menschen oder andere Tiere bedroht oder gebissen haben. Für solche aggressiven Tiere soll zudem eine höhere Steuer fällig werden. Der Gesetzentwurf könnte in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten.

Das neue Regelwerk würde dann das derzeit geltende Gefahrhundegesetz ersetzen. Es war in der Vergangenheit stark kritisiert worden, weil es Tiere allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Kampfhunde-Rassen mit Restriktionen belegt. Diese Rasse-Liste soll nun einem Gefährlichkeitsbegriff weichen, der auf konkrete Verhaltensweisen fußt. Ein Hund, der gebissen hat, fällt demnach unter die Kategorie „gefährlich“ – es sei denn, er hat einen Menschen als einem elementaren Selbsterhaltungstrieb heraus attackiert. Oder er hat es getan, um eine strafbare Handlung zu verhindern.

Der Anstoß zu der Gesetzesänderung kam von der Oppositionsfraktion FDP. Oliver Kumbartzky, der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagt: „Wir freuen uns, dass unsere Initiative bei der Regierungskoalition auf fruchtbaren Boden gefallen ist.“ Kern sei die Abschaffung der Rasseliste. „Außerdem sollen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihren Hund durch einen Transponder kennzeichnen.“