Ehemaliger Referendar belastet im Prozess um gekaufte Jura-Examen den angeklagten Richter

Lüneburg. Er dachte, er könne das Verfahren beeinflussen. Er hat sich geirrt. Der wegen Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen angeklagte Richter des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts wollte mit seinem Geständnis in der vergangenen Woche das Verfahren abkürzen und den ehemaligen Referendaren eine Aussage ersparen, denen er Klausuren des zweiten Staatsexamens zum Kauf angeboten hatte. Die zuständige Kammer des Landgerichts Lüneburg lädt die Zeugen trotzdem. Der Prozess läuft weiter wie gehabt.

„Extrem schlank“, so die Vorsitzende Richterin Sabine Philipp, werde dieses Verfahren nicht. Noch im Januar werden fünf einstige Referendare aussagen, die das unlautere Angebot des Prüfers nicht angenommen haben, sowie sechs ehemalige Prüflinge, die Prüfungsinhalte und Lösungsskizzen des Richters genutzt haben. Die Staatsanwaltschaft Verden, zuständig für Korruptionsstrafsachen, erwägt außerdem eine Nachtragsanklage betreffend den ehemaligen Referendar H., gegen den die Behörde derzeit noch ermittelt.

Am vergangenen Freitag habe H. ausgesagt, dem angeklagten Richter 10.000 Euro für drei Klausuren gezahlt zu haben. H. gehörte 2013 zu den ersten beiden Fällen, die wegen ihrer Prüfungsleistungen auffielen und für Skepsis sorgten. Eine Täuschung war ihm damals jedoch nicht nachzuweisen, der Fall ist bisher nicht mit angeklagt.

So wie das Prüfungsamt damals ein Leck in Form eines Mitarbeiters hatte, so ist auch aus diesem Verfahren etwas Internes nach außen gedrungen. Einem der noch zu vernehmenden Zeugen, dem ehemaligen Referendar A., liegt laut Staatsanwaltschaft ein Dokument über das Geständnis des Angeklagten von voriger Woche vor. Als Autor sei Johannes Altenburg vermerkt, einer seiner Verteidiger. Altenburg selbst sagte, er habe die Datei nicht weitergegeben.

Ein zweites Mal hat das Gericht den ehemaligen Referatsleiter für das erste Staatsexamen im Prüfungsamt befragt. Er sagte, er habe seinem Kollegen nichts angemerkt, als die ersten Verdachtsfälle auftauchten.