Itzstedt/Rastatt. Weil er eine 15-Jährige aus Itzstedt (Kreis Segeberg) auf einer Internet-Plattform zum Sex angeboten hatte, wurde am Montag ein Rentner vom Amtsgericht Rastatt zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Mädchen galt eine Woche lang als vermisst. Nach einer filmreifen Flucht wurde das Duo auf einem Campingplatz in Rastatt bei Karlsruhe aufgegriffen.

Der Bruder des Mädchens hatte die 15-Jährige auf einer illegalen Sex-Auktion einer Internet-Plattform entdeckt, ging zum Schein auf das Angebot ein und fuhr die rund 700 Kilometer ins Badische. Dort rief er die Polizei, welche die Schülerin, die offensichtlich freiwillig mit dem 63-Jährigen mitging, in die Obhut des Jugendamts brachte. Klaus G., ein Nachbar des Mädchens, musste sich jetzt wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger vor Gericht verantworten.

Dort präsentierte er sich aufgeräumt und jovial. Von Reue keine Spur. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, meinte der Mann im schwarzen Kapuzenpulli. Staatsanwalt Daniel Fehrenbach nannte in seiner Anklageschrift sechs Treffen im September 2014 mit Freiern – vornehmlich auf einem Parkplatz in Kayhude und auf dem Straßenstrich in St. Georg. Das milde Urteil des nicht vorbestraften Mannes begründete die Richterin damit, dass es sich nicht um Menschenhandel, sondern um eine Paarbeziehung handle.

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