Kiel/Glückstadt. Die Pläne für eine westliche Elbquerung im Zuge des Ausbaus der Autobahn 20 haben eine wichtige Hürde genommen. Der Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr hat den Planfeststellungsbeschluss für den vier Kilometer langen schleswig-holsteinischen Teil der Elbquerung zwischen Glückstadt und der Elbe erlassen. „Damit haben wir wie zugesagt noch vor Jahresende einen nächsten wichtigen Schritt erreicht und Klarheit geschaffen, wie die weitere Planung aussehen wird“, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD). Im März 2015 sollen Planunterlagen und Beschluss ausgelegt werden. Meyer will nun erneut mit dem Bund über die Finanzierung des Projekts sprechen. Geplant ist ein Elbtunnel, der rund 1,2 Milliarden Euro kosten soll. Die Landesregierung strebt für den Bau eine staatliche Projektgesellschaft nach dem Vorbild des dänischen Finanzierungsmodells zur festen Fehmarnbeltquerung an.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, begrüßte den Planfeststellungsbeschluss, mahnte aber gleichzeitig, dass der Vorschlag einer Projektgesellschaft nicht zu einer Verzögerung führen dürfe. „Jetzt muss zwingend im Jahr 2015 die Ausschreibung erfolgen“, so Arp. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Grünen den Bau nicht länger blockieren. „Wenn der Tunnel gebaut wird, muss natürlich auch westlich der A7 gebaut werden. Der im Koalitionsvertrag festgelegte A-20-Baustopp wäre dann endlich hinfällig.“

Friederike Kühn, Präses der IHK Lübeck, sprach von einem Meilenstein auf dem Weg zur Fertigstellung der Küstenautobahn. Gemeinsam mit dem Bund müsse schnell die Finanzierung geklärt werden, sagte sie.

Nach dem A-20-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechnet Meyer (SPD) nicht mit einem Weiterbau der Autobahn bei Bad Segeberg vor 2016. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Bau des Abschnitts Weede–Wittenborn vorerst gestoppt. Grund: Der Schutz der 20.000 Fledermäuse in den Kalkhöhlen in Bad Segeberg sei nicht hinreichend beachtet worden.