Polizei verbietet Aufmarsch der Bewegung „Hooligans gegen Salafisten“. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht, ob am Sonnabend in Hannover demonstriert werden darf.

Hannover. Ob Hooligans und Neonazis am Sonnabend in Hannover nach dem Vorbild der Krawalle von Köln erneut demonstrieren können, wird vor Gericht entschieden. Der Veranstalter hat beim Verwaltungsgericht in Hannover einen Eilantrag gegen das von der Polizeidirektion Hannover ausgesprochene Verbot des geplanten Aufmarschs in der Innenstadt gestellt.

Die Polizei hat die Veranstaltung verboten, weil sie „nicht in erster Linie der kollektiven politischen Meinungsäußerung dient, sondern von einem dominierenden Teilnehmerkreis die gewalttätige Auseinandersetzung gesucht werden soll.“ Bekannt ist, dass im Internet von genau den Kreisen, die vor zweieinhalb Wochen auch in Köln aktiv waren, zur Teilnahme aufgerufen wird . Da hatten fast 5000 Hooligans und Neonazis sich regelrechte Straßenschlachten mit der von der Teilnehmerzahl und der großen Gewaltbereitschaft völlig überraschten Polizei geliefert. Fast 50 Polizisten wurden verletzt, die Teilnehmer der Kundgebung bedrohten Passanten und kippten ein Polizeifahrzeug um.

Der Zusammenschluss HoGeSa (Hooligans gegen Salafisten) hat inzwischen laut Internetauftritt bereits über 4000 Rückmeldungen von Sympathisanten, die am Sonnabend nach Hannover kommen wollen. Der Titel ihrer Versammlungsanmeldung: „Europa gegen den Terror des Islamismus“.

Die Verwaltungsgerichte knüpfen Demonstrationsverbote an hohe Hürden; die Polizei muss derzeit also auch für den Fall planen, dass ihre Verbotsverfügung keinen Bestand hat. Hinzu kommt, dass nach Angaben einer Sprecherin der Behörde jetzt bereits 17 Anzeigen für geplante Gegendemonstrationen vorliegen. Mindestens ein Teil der Anmelder will auch dann in Hannover gegen Hooligans und Neonazis demonstrieren, wenn deren Kundgebung verboten bleibt. Völlig offen ist auch, ob im Falle eines Verbots dennoch Gewaltbereite nach Hannover reisen.

Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts will schnell entscheiden, damit die unterlegene Seite noch die Möglichkeit erhält, um Rechtsschutz vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachzusuchen.