Eine Frau hinterlässt ein Drittel ihres Vermögens der Stadt.

Lüneburg. Die Dame meint es gut mit Kindern: Ein Drittel ihrer Erbschaft hat eine Lüneburgerin der Hansestadt vermacht mit der Vorgabe, das Geld ausschließlich für die Ausstattung von Kindergärten zu verwenden. Die Summe könnte sich auf 150.000 Euro belaufen. Verstorben ist die großzügige Gönnerin am 29. März, ihr Testament vollstreckt der Rechtsanwalt Torsten Rödenbeck. Der Jurist erstellt derzeit ein Nachlassverzeichnis über Vermögen und Verbindlichkeiten.

„Wir freuen uns natürlich“, sagt Stadtsprecher Daniel Steinmeier. „Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand der Stadt etwas vererbt. Aber in dieser Größenordnung? Das ist selten.“ Nicht zweckgebundene Erbschaften zwischen 50.000 und 100.000 Euro gebe es alle paar Jahre. Mitunter werde aus einem Nachlass auch eine Stiftung gegründet wie etwa die Dr.-Hedwig-Meyn-Stiftung der ehemaligen Lüneburger Sozialdezernentin, die seit 2002 einen Preis an Kulturschaffende in der Stadt vergibt. Außerdem bietet die Lüneburger Bürgerstiftung an, Nachlässe in das Stiftungsvermögen aufzunehmen.

Wie hoch der unerwartete Geldsegen für die Kindergärten tatsächlich sein wird, weiß das Rathaus derzeit noch nicht. Denn der enterbte Ehemann der Verstorbenen hat angekündigt, Pflichtteilansprüche geltend machen zu wollen.

Ob die Stadt das Erbe annimmt, muss aufgrund der Höhe der Summe der Rat entscheiden. Ein Risiko geht in Lüneburg niemand ein. Denn falls sich später wider Erwarten höhere Verbindlichkeiten zeigen sollten, kann die Stadt nach Einschätzung ihres Rechtsamts nachträglich vom Erbe zurücktreten.

Die Stadt Lüneburg zählt insgesamt 55 Krippen, Kindertagesstätten und Horte. Konkrete Ideen für die Verwendung des überraschenden Geldsegens gibt es im Rathaus noch nicht. „Dafür ist es noch zu früh“, sagt Steinmeier. Insgesamt steckt die Stadt rund 13 Millionen Euro jährlich in laufende Kosten für Krippen und Kitas.