RTL berichtete über eine Mutter aus Stormarn, die ihre Kinder schlug. Gewalt beschäftigt nun Richter in Hannover

Hannover/Glinde. Im Saal 3 des Verwaltungsgerichts Hannover blieb der Beamer aus. Alle Prozessbeteiligten hatten im Vorfeld jene Folge der RTL-Fernsehreihe „Super Nanny“ aus dem Herbst 2011 im schleswig-holsteinischen Glinde (Kreis Stormarn) gesehen, in der eine überforderte junge Mutter ihre drei kleinen Kinder übel beschimpft und mit Schlägen traktiert. Es geht im Gerichtssaal nicht um die Diplompädagogin Katharina Saalfrank, sondern in erster Instanz um die grundsätzliche Frage, was schwerer wiegt: das Grundrecht auf Menschenwürde oder die Rundfunkfreiheit.

Der Vorsitzende Richter Michael Rainer Ufer machte den Prozessbeteiligten gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung deutlich, dass das Gericht bereit ist, eine Grundsatzentscheidung zu treffen, die wohl den langen Weg durch alle Instanzen gehen wird: „Wir sind angerufen worden und müssen und werden entscheiden.“ 18-mal, so hat er es notiert, schlägt die Mutter während der einstündigen Sendung auf die damals drei, vier und sieben Jahre alten Kinder ein, einmal kneift sie ein Kind. Die Nanny habe doch nur helfen wollen, argumentiert der RTL-Anwalt Marc Liesching. Und tatsächlich hat die Mutter damals eine Therapie begonnen, nachdem sie gesehen hatte, was sie zuvor getan hatte.

Aber auf der anderen Seite sitzen die Vertreter der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die mit ihrem Vorgehen den Rechtsstreit ausgelöst haben. Die Ausstrahlung hat sie nicht verhindern können, nur die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. hat den 60-Minüter vor Ausstrahlung zu Gesicht bekommen und abgenickt. Aber als sich danach die Beschwerden häuften, hat die NLM auf Empfehlung der Kommission für Jugendmedienschutz einen Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt und dem Sender RTL die erneute Ausstrahlung verboten. RTL pocht auf die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle. Aber der Vorsitzende Richter signalisierte, dass er mindestens grundsätzlich der Medienanstalt das Recht zubilligt, die Einhaltung der Menschenwürde von Kindern zu prüfen, statt dies für eine staatliche Aufgabe zu halten: „Die Menschenwürde ist das höchste Gut der Verfassung und ist von allen staatlichen Organen zu achten und zu schützen.“ Dabei betonte er besonders das letzte Wort. Die Medienanstalt war also mindestens aufgefordert, den Fall zu prüfen. Und dazu passt auch eine weitere Feststellung des Richters: „Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.“ Dass die Sendungen mit der „Super Nanny“ genau diese gewaltfreie Erziehung propagierten, sieht auch der Richter so: „Dass die Gesamtsendung ein positives Anliefen verfolgt, ist eindeutig.“ Auch der Hauptperson stellte er eine Art Zeugnis aus: „Frau Saalfrank steht außerhalb jeder Diskussion.“ Aber eben nicht RTL, der die Sendung ja nicht nur ausgestrahlt, sondern vor allem inszeniert hat.

Gleich dreimal, so rechnete der Richter vor, werden die Szenen mit den leidenden Kindern gezeigt: Erst im Teaser (Appetitmacher) zum Sendungsbeginn, dann im Zusammenhang bei den Aufnahmen in der Familie. Zum Schluss beim Therapiegespräch von Katharina Saalfrank ein drittes Mal auf dem mitgebrachten tragbaren Computer. Genau an diesem Punkt verhakten sich bei der offen geführten Diskussion die Kontrahenten: Aus Sicht der Medienanstalt ist diese Dramaturgie nicht dem Versuch geschuldet, auch bildungsfernen Schichten mit erzieherischem Rat zu helfen. Vielmehr gehe es nur noch um die Kommerzialisierung der Situation. Und damit des körperlichen, aber eben auch seelischen Leids der Kinder – und sei damit also eine Verletzung der Menschenwürde. „Der Beitrag wird mit dramaturgischen Mitteln aufgepeppt, um die Zuschauer anzufixen“, nannte das im Saal 3 des Verwaltungsgerichts Elisabeth Clausen-Muradian, die Rechtsanwältin der Medienanstalt.

RTL geht es, das machte Anwalt Liesching klar, ebenfalls ums Grundsätzliche. Nur zwei der mehr als 120 Folgen der „Super Nanny“ hätten überhaupt zu Beschwerden geführt. Auch in der umstrittenen Sendung habe man sogar die Musik eigens so ausgewählt, dass sie beim Zuschauer Mitfühlen auslöste. Es habe deshalb auch keinen Grund gegeben, RTL im Nachhinein eine erneute Ausstrahlung zu verbieten: „Das beschränkt die Rundfunkfreiheit.“

Weswegen RTL jetzt nicht nur im Grundsatz auf sein Recht pocht, die Sendung erneut ausstrahlen zu dürfen. Der Anwalt moniert auch formale Fehler bei der Abfassung des Beschlusses gegen RTL. Er will den Verdacht geklärt wissen, ob zwei Mitglieder der fünfköpfigen Kommission für Jugendmedienschutz den Sendemitschnitt überhaupt nicht gesehen haben, ehe sie gegen die „Super Nanny“-Folge stimmten.

Viel Arbeit also auch aus formalen Gründen für die 7. Kammer mit den drei hauptamtlichen Richtern und zwei Schöffen. Sie will am 8. Juli ihre Entscheidung verkünden. Übrigens: Wenige Monate nach der Glinde-Folge entschied RTL, das Format nicht fortzuführen.