Bremen. Der Staatsgerichtshof in Bremen entscheidet am heutigen Montag, ob EU-Ausländer künftig an der Landtagswahl im kleinsten Bundesland teilnehmen dürfen. SPD und Grüne wollen dies erreichen. Sie haben dazu eine Wahlrechtsänderung in der Bürgerschaft eingebracht, die bereits in erster Lesung beraten wurde.

Wenn das Gericht dem Vorhaben zustimmt, soll das Gesetz abschließend beschlossen werden. EU-Ausländer in Deutschland können schon lange auf kommunaler Ebene an Wahlen teilnehmen, so in Bremen an der Wahl zur Stadtbürgerschaft.

Bei Wahlen zu Landesparlamenten wie der Bremischen Bürgerschaft dürfen sie bisher aber nicht ihre Stimme abgeben. Auf Bitten der Bürgerschaft sollte das Gericht klären, ob eine Ausweitung des Wahlrechts im Einklang mit der Verfassung steht.

In Hamburg dürfen EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Wahl zu den sieben Bezirksversammlungen teilnehmen, wenn sie Einwohner des jeweiligen Bezirks sind und seit mindestens drei Monaten in Hamburg gemeldet sind.