Braunschweig. Trotz behördlicher Genehmigung dürfen Prostituierte nach Auffassung des Amtsgerichts Braunschweig eine Wohnung in einem größeren Gebäudekomplex mit Eigentumswohnungen nicht für ihre Zwecke nutzen. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Die Mieterin der Wohnung habe das Mietverhältnis aber schon gekündigt. Die Eigentümer der Wohnungen hatten sich mit Blick auf ihre Kinder belästigt gefühlt und die Nutzung als Bordell abgelehnt. Sie klagten gegen den Eigentümer der vermieteten Wohnung. Dieser Klage gab das Gericht nun statt.