Wietze. Die Gemeinde Wietze hat fünf Gegnern des umstrittenen Geflügelschlachthofs zu Unrecht den Aufenthalt im Umkreis des Betriebs verboten. Für ein Aufenthaltsverbot zum Verhindern von Straftaten sei die Polizei und nicht die Gemeinde zuständig, urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren. Das vor einer Demonstration gegen den Schlachthof Ende August verhängte halbjährige Verbot sei überdies nicht ohne Weiteres möglich gewesen, da das Versammlungsrecht schwerer wiege, teilte das Gericht am Montag mit. Der Schlachthof zählt zu den größten in Europa.