Hannover. Weil sie Geld sparen wollen, lassen immer mehr Kommunen in Niedersachsen mittellose Menschen nach ihrem Tod nach Tschechien oder Polen bringen, dort einäschern und anonym bestatten. „Der Name macht den Menschen zur Person, der darf nicht einfach verscharrt werden“, kommentierte der stellvertretende Diakoniedirektor Jörg Antoine diese Praxis am Mittwoch in Hannover.

Nach Auffassung der Diakonie Niedersachsen ist dieses Vorgehen nicht nur ein Verstoß gegen die Menschenwürde, sondern über die moralische Ebene hinaus „eindeutig rechtswidrig“. Antoine forderte deshalb den Landesgesetzgeber auf, das Bestattungsrecht zu konkretisieren. Nur wer zu Lebzeiten der Einäscherung zugestimmt habe, dürfe auch verbrannt werden.

„Der letzte Wille eines Menschen muss beachtet werden“, so Antoine. Und darüber hinaus haben seiner Einschätzung nach die Menschen nach dem Tod auch ein Recht darauf, ein namentlich gekennzeichnetes Grab an ihrem letzten Wohnort zu bekommen.

Dem „Bestattungstourismus“ setzte die Diakonie aber auch ein positives Beispiel entgegen: In Osnabrück werden mittellos Verstorbene auf kommunalen Friedhöfen beigesetzt, und die Stadt sorgt, anders als etwa die Landeshauptstadt Hannover, auch für eine namentliche Kennzeichnung, damit später Freunde oder Bekannte das Grab aufsuchen können. Die Mehrkosten für einen einfachen Namenszug sind laut Diakonie mit 30 Euro „durchaus verkraftbar“.

Bei dem Transport der Leichen in Pappsärgen nach Polen oder Tschechien und der dortigen anonymen Beisetzung gehe es dagegen um deutlich größere Summen, heißt es. In den beiden Nachbarländern fallen für die Kommunen jeweils Kosten von rund 600Euro an, die Einäscherung und Beisetzung am Heimatort in Deutschland kostet dagegen laut Diakonie bis zu 2400 Euro.