Oldenburg. Er verlangte 2000 Euro Wiedergutmachung, mindestens. Doch daraus wird nichts. Ein Mann aus Niedersachsen, der verschimmeltes Bier getrunken hatte, muss auf Schmerzensgeld verzichten. Das hat das Landgericht Oldenburg entschieden.

Der Kläger hatte im Februar 2013 in einem Restaurant in Jever eine Flasche Bier getrunken. Nachdem er die Hälfte getrunken hatte, bemerkte er einen seltsamen Geschmack und stellte fest, dass die Flasche voller Schimmel war. Am Abend sei ihm übel geworden, er habe sich übergeben müssen, so die Klage.

Das Gericht sprach von einer Bagatelle, die kein Schmerzensgeld rechtfertige. Ein Sprecher sagte, die Brauerei habe sich bei dem Geschädigten entschuldigt und ihm eine Brauereibesichtigung sowie ein Handtuch angeboten. Das habe er aber abgelehnt.