Hannover. Ein Vater muss seinem volljährigen Kind auch Unterhalt für eine zweite Ausbildung zahlen, wenn es die erste abgebrochen hat. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor, die das Oberlandesgericht Celle bestätigt hat. Der Vater hatte argumentiert, die 24-Jährige sei zu alt für eine Ausbildung und habe die erste grundlos geschmissen. Nach Auffassung des Gerichts stellt jedoch ein einmaliger Ausbildungsabbruch kein so schweres Fehlverhalten dar, dass hierdurch der Anspruch auf Unterstützung entfallen könnte.