Schleswig. Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführer im Kieler Landtag sind rechtens. Dieses Urteil verkündete das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in Schleswig. Angestrengt hatten das sogenannte Organstreitverfahren vier Piraten-Abgeordnete. Derzeit erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführer auf ihre Grundentschädigung für Abgeordnete in Höhe von etwa 7550 Euro einen Zuschlag von 45 Prozent. Darin sahen die Piraten einen Verstoß gegen die Landesverfassung.
(lno)