Schleswig. Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführer im Kieler Landtag sind rechtens. Dieses Urteil verkündete das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in Schleswig. Angestrengt hatten das sogenannte Organstreitverfahren vier Piraten-Abgeordnete. Derzeit erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführer auf ihre Grundentschädigung für Abgeordnete in Höhe von etwa 7550 Euro einen Zuschlag von 45 Prozent. Darin sahen die Piraten einen Verstoß gegen die Landesverfassung.