Für Bubakar Maigah besteht die Möglichkeit, eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu erhalten.

Das setzt voraus, dass er unverschuldet an der Ausreise gehindert wird, weil er zum Beispiel staatenlos ist.

Staatenlosim Sinne des Staatenlosenübereinkommens der Vereinten Nationen vom 28. September 1954 ist eine Person, die kein Staat aufgrund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet. Wer als Staatenloser anerkannt wird, erhält einen Pass und eine Arbeitserlaubnis.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1973 Mitglied der Vereinten Nationen, der Staat Niger ist bereits seit 1960 UNO-Mitglied. Ein Anwalt soll die Möglichkeiten von Bubakar Maigah jetzt ausloten.