Hannover. Der jahrelange Rechtsstreit um die Anerkennung von Überstunden von Polizisten im Bereitschaftsdienst während der Castor-Einsätze ist beigelegt. Das Innenministerium in Hannover und die Polizeigewerkschaft GdP hätten sich auf einen vollen Freizeitausgleich geeinigt, teilte das Ministerium am Sonntag mit. „Wir schätzen das außergewöhnliche Engagement der Polizeibeamten gerade im Castor-Einsatz“, sagte eine Sprecherin. Dies solle nun durch den vollen Freizeitausgleich gewürdigt werden.

Ein Bereitschaftspolizist hatte vor acht Jahren mit Gewerkschaftsunterstützung dagegen geklagt, dass nur ein Viertel seiner Überstunden ausgeglichen wurde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte ihm im Jahr 2011 recht gegeben.

Innenminister Boris Pistorius (SPD) nahm nun eine dagegen eingelegte Revision zurück. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle eingesetzten Beamten, weil die Gewerkschaft der Polizei mit dem Ministerium vor dem Rechtsstreit eine Musterklagevereinbarung geschlossen hatte. Konkret geht es um die Bereitschaftszeiten während der Castor-Einsätze. Diese waren den Beamten teilweise nur zu einem Drittel, teilweise sogar nur zu einem Viertel angerechnet worden.