Bremen. Das Vereinsverbot gegen den Bremer Rockerclub Mongols ist rechtmäßig. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Damit wies es einen Eilantrag der Rocker zurück, die das Verbot vorläufig außer Kraft setzen wollten. Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte 2011 das sofortige Verbot damit begründet, der Präsident und führende Mitglieder der Mongols seien hochgradig kriminell und gewaltbereit. Zuvor hatten die Mongols immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Sie hatten verfeindete Rocker der Hells Angels und der Red Devils attackiert.