Braunlage. Im Prozess um eine getötete Küsterin und zehnfache Mutter aus Braunlage fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Ehemann, weil er die Frau erschossen haben soll. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen schließt eine versehentlichen Tat nicht aus.

Der Mann der getöteten Küsterin aus Braunlage soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang hinter Gitter. Oberstaatsanwältin Kirsten Stang forderte am Freitag vor dem Landgericht Braunschweig eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Der 54Jahre alte Angeklagte habe seine arg- und wehrlose 48 Jahre alte Frau mit einem Gewehrschuss in den Hinterkopf erschossen.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte dagegen eine langjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Der Schuss habe sich auch aus Versehen gelöst haben können.

Die Küsterin war im November vergangenen Jahres erschossen in der katholischen Kirche „Heilige Familie“ in Braunlage gefunden worden. Das Paar hat zehn gemeinsame Kinder.

Gründe für die Tat seien unter anderem die von der Ehefrau eingereichte Scheidung und die seit Jahren zerrüttete Familienverhältnisse gewesen, sagte Staatsanwältin Kirsten Stang in ihrem Plädoyer. Von einem Versehen, wie der Angeklagte behauptet hatte, könne man nicht ausgehen. Vielmehr handele es sich bei der Tat um heimtückischen und gezielten Mord.

„Ich liebe meine Kinder, ich liebe meine Frau und habe nie aufgehört, sie zu lieben. Ich bin hier, um bestraft zu werden für den Tod meiner Frau“, sagte der Angeklagte am Freitag vor Gericht. Der 20 Jahre alte Sohn, der als einer der ersten am Tatort war, erklärte dagegen, er habe auf eine Erklärung des Vaters vor dem Gericht gehofft: „Spätestens jetzt ist er nicht mehr unser Vater.“

Vier Nebenklägervertreter, die für fünf der Kinder plädierten, folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie betonten, welche traumatischen Folgen der Verlust der Mutter für die Kinder habe.

Verteidiger Michael Hoppe dagegen plädierte für eine Haftstrafe von elf Jahren wegen fahrlässiger Tötung. Die Version seines Mandanten, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, sei nicht völlig auszuschließen. Das Urteil soll nun nicht wie zuletzt geplant am kommenden Montag, sondern am 5. August gesprochen werden.