Das Kieler Innenministerium, das für Abri zuständig ist, war noch Dienstagmittag davon ausgegangen, dass der 25-Jährige nach Ungarn abgeschoben werden muss.

Kiel. Der iranische Flüchtling Ehsan Abri kann nun doch in Deutschland Asyl beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. In Schleswig-Holstein wurde diese Nachricht mit Überraschung aufgenommen.

Das Kieler Innenministerium, das für Abri zuständig ist, war noch Dienstagmittag davon ausgegangen, dass der 25-Jährige nach Ungarn abgeschoben werden muss. Das hatte Bundesinnenminister Hans Peter Friedrich (CSU) am 28. Juni seinem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Andreas Breitner (SPD) mitgeteilt. Am 17. Juli wies das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dann die Kieler Behörden an, die Abschiebung vorzubereiten. „Wie auch immer die Bundesbehörden ihr Kommunikationschaos erklären, wichtig ist, dass für Ehsan Abri eine humanitäre Lösung gefunden wird“, sagte Staatssekretär Bernd Küpperbusch.

Abri war Anfang Mai in Ungarn eingereist und hatte dort Asyl beantragt. Er sei Mitglied der kommunistischen Arbeiterpartei im Iran, er sei von den dortigen Behörden bedroht worden und habe deshalb das Land verlassen müssen. Doch Abri will nicht in Ungarn bleiben. Ende Mai nimmt ihn die Bundespolizei im Fährbahnhof Fehmarn fest, auf dem Weg nach Schweden. Dort hält sich seine Verlobte auf. Nun sitzt er in Haft. Der schleswig-holsteinische Flüchtlingsrat nimmt sich des Falles an. Auch die Piratenfraktion im Landtag hilft. Innenminister Andreas Breitner hält eine Abschiebung Abris nach Ungarn nicht für hilfreich. Der Umgang des osteuropäischen Landes mit Flüchtlingen gilt als rabiat. Der rechtliche Ausweg ist bekannt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsste das ungarische Asylverfahren an sich ziehen, müsste daraus ein deutsches Asylverfahren machen.

Das geschieht jetzt. „Ehsan Abri kann hoffen, als Asylbewerber in Deutschland anerkannt zu werden“, sagte Staatssekretär Bernd Küpperbusch Dienstagnachmittag. Am Mittag hatte er noch bedauert, dass der Iraner abgeschoben werden müsse. Daraufhin meldete sich der Flüchtlingsrat bei ihm. Der wusste bereits von der Kehrtwendung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.