Hannover. Seit über einem Jahr können ehemalige Straftäter in Niedersachsen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Bisher gibt es aber nur zwei entlassene Häftlinge, die so unter ständiger Beobachtung sind. Beide Männer wurden vom Landgericht Hildesheim verurteilt, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Wo sie sich aufhalten, mag das Justizministerium nicht mitteilen. Insgesamt können in Niedersachsen bis zu 35 Menschen per GPS-Ortungssender überwacht werden.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) sieht die in Deutschland noch recht junge Methode kritischer als ihr Vorgänger. „Technik alleine ist kein Allheilmittel“, sagt die grüne Juristin. Entscheidend dafür, dass die Betroffenen keine Straftaten mehr begingen, seien vor allem professionelle Betreuer, die die Ex-Häftlinge dabei unterstützten, ihre Einstellungen und ihr Verhalten zu ändern. Ob es per Fußfessel mehr Sicherheit gebe, sei letztlich offen.

In Niedersachsen kann eine Fußfessel in Absprache mit dem Landeskriminalamt und Bewährungshelfern maximal bis zu fünf Jahre angeordnet werden. Voraussetzung ist, dass der Ex-Häftling erneut eine schwere Straftat begehen könnte, nachdem er wegen Gewalt- oder Sexualdelikten mindestens drei Jahre im Gefängnis saß.