Neustadt. Laute Speedboote dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr in der Neustädter Bucht fahren. Damit erklärte das Gericht eine vor vier Jahren in Kraft getretene Verordnung der Wasserbehörde für wirksam. Diese sah vor, Booten mit einem Schalldruckpegel über 75 Dezibel die Fahrt zu verbieten. Im vorliegenden Fall klagte ein Schnellbootbesitzer, die Verordnung sei rechtswidrig. Er kann Verfassungsbeschwerde einlegen.