Wer beim Falschparken erwischt wird, muss Bußgelder zwischen fünf und 50 Euro zahlen. Wer an einer abgelaufenen Parkuhr sein Auto bis zu 30 Minuten länger stehen lässt, wird mit fünf Euro zur Kasse gebeten. Überzieht er drei Stunden, werden 25 Euro fällig. Wer auf Geh- und Radwegen oder im Bereich von scharfen Kurven parkt, zahlt 15 Euro. Noch teurer wird es, wenn vor einer Feuerwehrzufahrt Rettungsfahrzeuge behindert werden - 50 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

Nicht sicher geklärt ist die Herkunft des Wortes Knöllchen. Laut Duden handelt es sich wohl um eine besonders im Rheinland übliche Verkleinerungsform des "(Proto)köllchens unter scherzhafter Anlehnung an Knolle".

Parksünder in Hamburg werden von Januar an schärfer überwacht. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer soll mit zehn zusätzlichen Mitarbeitern kontrollieren, ob Autofahrer in der City die Parkgebühr entrichten.