Die Rocker-Rivalen der Hells Angels sind für vier Straftaten verantwortlich

Schleswig. Das Verbot der Rockergruppe Bandidos in Neumünster bleibt bestehen. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte gestern nach mündlicher Verhandlung das Vorgehen des Kieler Innenministeriums vom April 2010. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu. Bereits im Juni hatte das Gericht das Verbot der Flensburger Hells Angels bestätigt.

Mit Blick auf die Auseinandersetzungen zwischen Hells Angels und Bandidos während eines sogenannten Rockerkrieges im Norden sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, "diese Rivalität ist gegeben und gewaltsam ausgetragen" worden. Die vier Straftaten der Mitglieder seien für sich und erst recht zusammen ausreichend für ein Vereinsverbot. Sie seien dem Verein zuzurechnen und prägten diesen. "Persönliche Motive für die Straftaten sind dem Senat nicht ersichtlich", sagte der Richter.

Allerdings hob das Gericht einen Teil der in der Verbotsverfügung enthaltenen Begründung auf. Nach Ansicht des 4. Senats richtet sich der Verein nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Auf das Verbot hat dies aber keine Auswirkungen.

Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Bandidos sagte, es habe keinerlei Bestrebungen des Vereins gegeben, die Hells Angels aus legalen oder illegalen Geschäften zu verdrängen. Insgesamt lägen die Vorfälle "knapp, aber noch unterhalb der Grenze, die ein Verbot notwendig macht", sagte der Jurist. Es gebe sicher Bandidos-Chapter, die auf kriminellen Gebieten tätig seien: "Aber dieses nun mal gerade nicht."

Hells Angels und Bandidos hatten sich in den vergangenen Jahren im Norden heftige Auseinandersetzungen geliefert. Nach Einschätzung der Behörden war der Vereinszweck der Bandidos die Durchsetzung von Territorialansprüchen in Neumünster.