Lübeck. Das Landgericht Lübeck hat eine Räumungsklage gegen einen Modeladen mit der bei Rechtsextremisten beliebten Marke Thor Steinar in Glinde (Kreis Stormarn) zurückgewiesen. Der klagende Vermieter habe nicht beweisen können, dass der Mieter ihn beim Vertragsabschluss arglistig getäuscht habe, sagte der Richter gestern zur Begründung. Der Vermieter hatte dem Betreiber mit der Begründung gekündigt, dieser habe den Vertrag nachträglich manipuliert, um ihn über das Sortiment zu täuschen. Diesen Vorwurf hatte der Mieter zurückgewiesen. In dem von einer Firma aus Mittenwalde in Brandenburg betriebenen Geschäft wird ausschließlich Kleidung der von Rechtsextremisten bevorzugten Marke verkauft.

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