Quickborn/Hamburg. Der vom Flughafen Fuhlsbüttel ausgehende Lärm wird nun doch nicht vor Gericht verhandelt. Die Interessengemeinschaft Flugschneise Nord, eine Initiative von 300 fluglärmgeplagten Menschen in Quickborn (Kreis Pinneberg), hat den Rückzug erklärt. "Uns ist das Risiko zu groß, dass wir hinterher mit leeren Händen dastehen", begründet Vorsitzender Eberhard von Lany, warum sein Verein nun doch keine Klage gegen die geltende Bahnbenutzungsregelung am Flughafen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg einreichen will. So sei er zwar weiterhin davon überzeugt, recht zu bekommen. Aber selbst dann würde sich nicht viel ändern, weil die Deutsche Flugsicherung den Flugverkehr ähnlich wie bisher regeln würde. Bis zu 20 000 Euro Gerichtskosten wären umsonst ausgegeben. Die Bahnbenutzungsregel besagt, dass die meisten Starts und Landungen in Richtung Norden abzuwickeln sind und die Alsterdorfer Bahn in Richtung Innenstadt weitgehend ausgespart bleibt.

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