Göttingen. Eine zum Christentum konvertierte Asylbewerberin aus dem Kreis Göttingen wird nicht in den Iran abgeschoben. Das hat das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration nach einem Beschluss des Göttinger Verwaltungsgerichts entschieden. Der 44-Jährigen drohe im Iran wegen ihres Glaubenswechsels die Verfolgung. Die Frau hatte seit 2006 in ihrem Wohnort Adelebsen regelmäßig christliche Gottesdienste besucht und sich 2009 taufen lassen. Das Bundesamt hatte den Asylantrag zunächst abgelehnt, weil die Iranerin "keinen ernsthaften Glaubenswechsel vollzogen" habe.