Bremen. Vom 1. September an müssen öffentliche und staatlich geförderte Arbeitgeber in Bremen mindestens 8,50 Euro pro Stunde an ihre Beschäftigten zahlen. Das entsprechende Mindestlohngesetz verabschiedete gestern die Bremische Bürgerschaft mit ihrer rot-grünen Mehrheit. Bremen ist damit Vorreiter in Deutschland. Verstößt ein Arbeitgeber, der öffentliche Fördergelder erhält, gegen das neue Gesetz, werden ihm die Zuwendungen gestrichen. .