Niedersachsens Datenschützer fordert mehr Personal

Hannover/Hamburg. Für den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink geht es beim Kampf gegen all zu viele Videokameras und den Datenklau im Internet "um die Wurst": "Wenn das so weitergeht, wird von unserer Freiheitswurst immer mehr abgeschnitten, und am Ende hat man nur das Stümmelchen mit dem Faden in der Hand."

In seinem langjährigen Kampf gegen die Ausweitung der Videoüberwachung konnte Wahlbrink bei Vorlage seines Jahresberichts in Hannover allerdings Erfolge vermelden, im Schwerpunktbereich Informationstechnologie und Internet dagegen fällt auch wegen zu wenig Mitarbeitern die Bilanz verheerend aus: "Niedersachsen war noch nie so schlecht im Datenschutz aufgestellt wie im Moment."

Wahlbrink fordert die Einstellung von mehr Experten fürs Internet nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein angesichts der weiter wachsenden Datenflut etwa in den sozialen Netzwerken wie Facebook.

Über 3000 im öffentlichen Raum von Behörden aufgestellte Videokameras hat der Datenschutzbeauftragte überprüfen lassen, in über 99 Prozent der Fälle gab es Mängel. In 81 Fällen sind die Videokameras inzwischen abgebaut. Auch 51 Attrappen wurden entfernt - sie spielten laut Wahlbrink in Eisenbahnunterführungen eine Sicherheit vor, die es gar nicht gab. In einem Fall weigerte sich ausgerechnet die Polizei hartnäckig, eine Kamera wie vorgeschrieben zu kennzeichnen. Erst das Verwaltungsgericht sorgte für mehr Einsicht in den Datenschutz.

Bei der Dauerüberwachung gibt es auch in Hamburg aus der Sicht der Datenschützer Fortschritte. Seit Mitte Juni dieses Jahres wird kein öffentlicher Platz mehr permanent videoüberwacht. Zuletzt waren nach mehr als fünf Jahren Dauerbetrieb alle zwölf Kameras an der Reeperbahn abgeschaltet worden. Hintergrund ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Juni 2010, mit der die Möglichkeiten der Überwachung deutlich eingeschränkt worden waren. An der Reeperbahn waren die 620 000 Euro teuren Kameras seit März 2006 im Einsatz gewesen, um der wachsenden Zahl an Straftaten Herr zu werden. Mit der OVG-Entscheidung jedoch wurden der Überwachung so enge Grenzen gesetzt, dass die Ergebnisse für die Polizei weitgehend nutzlos waren. Das Gericht verfügte etwa, dass Hauseingänge und Fensterbereiche nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Die Polizei musste die Stellen schwärzen oder pixeln.

Im Hamburger Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ) wurden die 24 Kameras im Bereich der Ladenstraße bereits im April 2011 nach Intervention des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar entfernt.