Schleswig. Das Landesverfassungsgericht muss die Verfassungsmäßigkeit des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes überprüfen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hält Teile des Regelwerks für verfassungswidrig. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter greift das Gefahrhundegesetz in seiner jetzigen Form in grundgesetzlich geschützte Rechte der Hundebesitzer ein.

Im konkreten Fall hatte die zuständige Ordnungsbehörde einen Schäferhund als gefährlich eingestuft, der einen anderen Hund gebissen hatte. Als Folge musste der Besitzer seinen Hund ständig an der Leine führen. An ihrer Entscheidung hielt die Behörde auch fest, obwohl ein tierpsychologisches Gutachten kein erhöhtes Gefahrenpotenzial erkannte.