41-Jährige sagt im Prozess in Stade aus. Sie gilt als schuldunfähig und soll auf Dauer in die Psychiatrie

Stade. Sie soll ihre drei und fünf Jahre alten Töchter im Schlaf erdrosselt und erstochen haben. Seit gestern steht eine 41 Jahre alte Frau wegen zweifachen Mordes in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Stade. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Anklage und Verteidigung gehen von der Schuldunfähigkeit der Frau aus.

Die Öffentlichkeit wurde auf Antrag des Verteidigers für die Dauer der Vernehmung der Frau ausgeschlossen. So sei sie eher bereit, sich zu den Hintergründen der ihr zur Last gelegten Taten zu äußern, hieß es zur Begründung. Nach den Worten von Staatsanwalt Nils Lahmann hatte die 41-Jährige ihren beiden Kindern in der Tatnacht am 4. Juni in heimtückischer Absicht zunächst eine Überdosis Schlaftabletten verabreicht, um sie später zu töten. Während die Kinder schliefen, soll sie zunächst die dreijährige Tochter mit dem Gürtel eines Bademantels erdrosselt und anschließend mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die Leiche des Mädchens wies 36 Schnitt- und Stichverletzungen auf. Dann soll die Mutter die fünfjährige Tochter ebenfalls erdrosselt und zusätzlich deren Brustkorb niedergedrückt haben. Diesem Kind brachte sie 26 Messerstiche bei, von denen fünf die Lunge trafen.

Die Angeklagte aus Hammah (Kreis Stade) hat die Taten gestanden. Nach ihrer Festnahme hatte die Frau ausgesagt, innere Stimmen hätten ihr befohlen, ihre beiden Kinder umzubringen. Sie war wegen Verfolgungswahns, Depressionen und Angstzuständen in Behandlung.

Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau unter dem Eindruck einer psychotischen Störung in Verbindung mit einer seelischen Erkrankung gehandelt. Dadurch sei ihre Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit eingeschränkt gewesen und sie habe die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Die Frau machte zum Prozessauftakt einen apathischen Eindruck und verfolgte die Verhandlung mit gerötetem Gesicht.

Sie ist seit einiger Zeit im psychiatrischen Krankenhaus Mohringen bei Göttingen untergebracht. In dem Verfahren vor dem Landgericht Stade geht es um die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. "Der Beschuldigten geht es sehr schlecht", sagte ihr Verteidiger. Man könne hier davon sprechen, dass Täter gleich Opfer sei, sagte der Anwalt. Seine Mandantin habe getötet, was ihr das Liebste war. Ein Gutachter und der behandelnde Arzt beschrieben die Frau als akut selbstmordgefährdet. Um die Suizidgefahr nicht zu erhöhen, entschied das Gericht, dass sie bei den anschließenden Zeugenvernehmungen nicht dabei sein müsse.