Lüneburg. Eine Bergbaugesellschaft muss auch dann für Spätschäden haften, wenn es zu Absackungen über Schächten kommt, die von früheren Nutzern längst verfüllt wurden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gestern entschieden. Die Richter beschäftigten sich mit Schäden durch Nachsackungen auf einer Privatstraße über einem alten Bergbaugelände in Clausthal-Zellerfeld.