Stade. Der zu einer sechsjährigen Haftstrafe wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilte 69-jährige Spyridon S. muss ins Gefängnis, die anschließende Sicherungserwahrung hob die 1. Große Strafkammer des Stader Landgerichts im Revisionsverfahren aber auf. Grund ist ein im ersten Prozess vorgelegtes psychologisches Gutachten, das für eine Sicherungsverwahrung laut Bundesgerichtshof nicht ausreichend gewesen sei.