Hannover. Niedersachsen will möglichst schnell die elektronische Fußfessel einführen, mit der gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter nach der Haftentlassung dauerhaft überwacht werden können. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, der jetzt vom Landtag abgesegnet werden muss.

Schon seit dem 1. Januar ist das Strafgesetzbuch so gefasst, dass besonders gefährlichen Straftätern Führungsauflagen gemacht werden können. Sexualstraftäter etwa dürfen Wohnungen früherer Opfer, aber auch Kindergärten und Schulen nicht zu nahe kommen.

Von einer zentralen Stelle in Hessen aus wird künftig die Einhaltung dieser Auflagen überwacht. "Dann kann umgehend eingeschritten werden", sagte Justizminister Bernd Busemann in Hannover zur Begründung. Durch die zentrale Einsatzleitung in Hessen, so rechnete er vor, blieben die Kosten überschaubar. Niedersachsen werde etwa 1,2 Millionen Euro jährlich aufbringen müssen.

Die elektronische Fußfessel kommt auch für solche Sicherungsverwahrte infrage, die derzeit versuchen, auf dem Gerichtsweg ihre Freilassung zu erzwingen. Sicher ist aber, dass die Länder Sicherungsverwahrte künftig besser unterbringen und ihnen innerhalb der Gefängnisse mehr Freiraum einräumen müssen. Fünf Sicherungsverwahrte in Celle sind derzeit im Hungerstreik, um die schnelle Realisierung zu erzwingen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das niedersächsische Justizministerium signalisierte jetzt Entgegenkommen. Man wolle Freizeitangebote wie Kochkurse, aber auch regelmäßige Treffen mit Angehörigen noch in diesem Jahr ermöglichen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Andere Forderungen der Celler Häftlinge wie Damenbesuch und freien Internetzugang lehnt das Ministerium aber weiter ab. Zwei Wochen nach Beginn des Hungerstreiks sei der Gesundheitszustand aller fünf Männer "stabil", ein Mann sei "rein vorsorglich" in das Gefängniskrankenhaus Lingen verlegt worden.