Arbeitgeber hatte Ingenieur nach Hochzeit mit Chinesin entlassen - aus Angst vor Spionage

Kiel. Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Hochzeit mit einer Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig. Sein Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der familiären Beziehungen nach China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel nicht zulässig - auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte. Die Kündigung verstoße gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", hieß es.

Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Das Arbeitsverhältnis ist vor dem Landesarbeitsgericht auf Antrag des Klägers gegen Zahlung einer Abfindung von sieben Monatsgehältern aufgelöst worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 47-jährige Ingenieur war seit Mai 2006 als Leiharbeitnehmer bei der Firma eingesetzt, die auch die Bundeswehr beliefert. Seit 2007 fuhr er regelmäßig nach China zu seiner dort lebenden heutigen Ehefrau. Vor diesen Reisen informierte er nach Angaben des Gerichts jedes Mal die Sicherheitsbeauftragte, die nie Bedenken äußerte. Ende 2009 bot das Unternehmen dem Mann eine Festanstellung an. Da für Dezember aber die Hochzeit in China geplant war, sollte die Festanstellung am 1. Februar 2010 beginnen. Schon am 5. März wurde der Ingenieur freigestellt. Begründung: Er sei durch seine Ehefrau und die familiären Beziehungen zu China ein Sicherheitsrisiko. Die Kündigung bekam er kurz vor Ende der Probezeit.

Das Elmshorner Arbeitsgericht hatte die Klage des Mannes abgewiesen, da keine Gesetzesverstöße vorlägen. Der Arbeitgeber habe subjektiv an Befürchtungen einer möglichen Industriespionage angeknüpft. Das reiche als Rechtfertigung für diese Kündigung aus. Das sah das Landesarbeitsgericht jetzt anders. Die Kündigung sei treu- und sittenwidrig. Der Arbeitgeber habe das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit verletzt und sein Kündigungsrecht für ein willkürliches Vorgehen missbraucht. Die Firma habe, als sie den Mann fest einstellen wollte, von der Ehe gewusst. Da sich an seiner Tätigkeit nichts geändert habe, sei die plötzliche Einordnung als Sicherheitsrisiko, für die keine konkreten Fakten genannt wurden, willkürlich.