Überraschende Wende im Totschlagsprozess gegen die Medizinerin, die mindestens 13 Patienten mit Morphium und Valium getötet haben soll.

Hannover. Die Krebsärztin Dr. Mechthild B. ist schon vor acht Jahren in den Verdacht geraten, sie habe zahlreiche Patienten mit einem Medikamentenmix aus Morphium und Valium getötet. Seit 50 Verhandlungstagen in 15 Monaten des größten deutschen Mediziner-Prozesses versucht das Schwurgericht Hannover der Frage auf den Grund zu gehen, ob sich die heute 61-Jährige zur Herrin über Leben und Tod aufgeschwungen hat. Die Ärztin selbst spricht von Sterbebegleitung.

Jetzt hat der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in einer Zwischenbilanz eine überraschend eindeutige Antwort gegeben: Nach der Beweisaufnahme in sechs von insgesamt 13 angeklagten Fällen hält er mindestens in diesen Fällen den Vorwurf des Totschlags für bewiesen. Doch der Richter ging dann noch einen Schritt weiter. In zwei Fällen, so die vorläufige Beweiswürdigung, komme auch eine Verurteilung wegen Heimtücke und damit wegen Mordes in Betracht. Denn die inzwischen 61 Jahre alte Medizinerin habe die tödlichen Medikamente ohne jede Rücksprache mit den Betroffenen verordnet: "Dabei waren beide Patienten bei Bewusstsein und klar, sie waren arglos und wehrlos." Das erfülle das Mordmerkmal der Heimtücke.

Das Gericht habe, so Rosenbusch, nicht nur umfangreich mit zahllosen medizinischen Experten die Krankheitsgeschichten durchleuchtet, sondern auch Beweis über die Persönlichkeitsstrukturen der Verstorbenen erhoben: "Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Vorgehen von Frau Dr. B. dem Patientenwillen entsprach. Sie hatten Zukunftspläne."

Der Fall ist beispiellos in der deutschen Medizingeschichte. Bislang hat es massenhafte Tötungsdelikte wie diesen nur durch Pflegepersonal etwa in Altenheimen gegeben. Im Fall Dr. Mechthild B. aber waren es ursprünglich sogar 76 Fälle, die die AOK im Jahr 2003 zur Anzeige brachte, weil ihr der völlig überdimensionierte Verbrauch von Morphium auf der Krebsstation der Paracelsus-Klinik in Hannover-Langenhagen aufgefallen war. Die Verantwortung dafür, so machte es der Vorsitzende Richter klar, lag bei der Angeklagten: "Frau Dr. B. stellte dort die Spitze der Hierarchie dar und traf die Entscheidungen."

In einem ersten Prozess wurden acht Fälle angeklagt, das Verfahren wurde aber nach 20 Verhandlungstagen wegen Erkrankung eines Richters abgebrochen. Jetzt hat das Schwurgericht seit Oktober 2009 an 50 Tagen verhandelt, es geht um 13 Opfer zwischen 52 und 96 Jahren. Bis Anfang 2012 sind weitere 38 Verhandlungstage des Schwurgerichts bereits fest terminiert.

Der Rechtsanwalt der Angeklagten, Matthias Waldraff, war von der Eindeutigkeit der Feststellungen des Richters sichtlich getroffen: "Diese vorläufige Bewertung des Gerichts wird von uns in wesentlichen Punkten als brutal empfunden, wir werden strategische und prozessuale Konsequenzen in Ruhe prüfen." Waldraff versicherte: "Meine Mandantin hat in keinem Fall eine lebensverkürzende medizinische Behandlung gemacht."

Er schloss nicht aus, dass die Verteidigung nun auch zu den ersten sechs bereits abgearbeiteten Fällen neue Beweisanträge stellt. Tatsächlich ist das Gericht Waldraffs Versuch, das Vorgehen seiner Mandantin als eine vielleicht sehr offensive Sterbebegleitung darzustellen, nicht einmal im Ansatz gefolgt. Sterbehilfe sei, so sagte Rosenbusch, in keinem Fall erkennbar, und er ging noch weiter: "Es gibt erhebliche Anhaltspunkte, dass die Angeklagte den Patienten ohne medizinische Anzeichen Morphium, Valium und Psychopharmaka in hohen, zum Teil sehr hohen Dosen verabreicht hat." Dr. B. habe gar nicht den Versuch unternommen, sich wie bei einer vielleicht notwendigen Schmerzbehandlung an die gerade noch vertretbare Dosis heranzutasten.

Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe 2003 hatten nur die beiden Töchter eines einzigen Opfers mit einer Nebenklage reagiert. Beide Frauen konnten jetzt im Prozess nicht aussagen, weil sie selbst inzwischen schwerstkrank sind. Ihre Anwältin Martina Zerling-Andersen zeigte sich zufrieden mit der Einschätzung, aber für ihre Mandantinnen sei dies auch niederschmetternd: "Sie haben jetzt die traurige Gewissheit, dass ihre Mutter eines unnatürlichen Todes gestorben ist." Der Prozess wird am 7. Februar fortgesetzt. Die Angeklagte ist bis auf wenige Wochen im Jahr 2003 immer auf freiem Fuß gewesen, hat aber Berufsverbot.